Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
- Wir nehmen Sie in Ihrer Konfliktsituation an und versuchen mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden.
- Wir möchten Sie ermutigen und nicht belehren oder bevormunden.
- Die Beratung ist ergebnisoffen und wir respektieren Ihre Entscheidung.
- Wir stellen Ihnen auf Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein aus.
- Wenn Sie nicht wollen, brauchen Sie der Beraterin ihren Namen nicht zu nennen.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht!
Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.