Schwangerschaftskonflikt

Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.

  • Wir nehmen Sie in Ihrer Konfliktsituation an und versuchen mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zu finden.
  • Wir möchten Sie ermutigen und nicht belehren oder bevormunden.
  • Die Beratung ist ergebnisoffen und wir respektieren Ihre Entscheidung.
  • Wir stellen Ihnen auf Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein aus.
  • Wenn Sie nicht wollen, brauchen Sie der Beraterin ihren Namen nicht zu nennen.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht!


Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.

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